AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Baumschule Meyer, Inhaber S. Franke, Braunschweig
- 1 Allgemeines – Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung der Firma Baumschule Meyer, Inhaberin: S. Franke, und sind Bestandteil aller Liefer-, Werkliefer- und Dienstleistungsverträge sowie vertraglichen Vereinbarungen und Angebote. Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt.
1.2 Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
1.3 Ausdrücklich widerspricht die Baumschule Meyer, Inhaberin: S. Franke, Einkaufs- und Auftragsbedingungen bzw. sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die von unseren abweichen, diesen entgegenstehen oder ergänzen, selbst bei Kenntnisnahme dieser anderweitigen Bedingungen werden diese nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich durch die Fa. Baumschule Meyer, Inhaber S. Franke, schriftlich zugestimmt.
- 2 Vertragsabschluss
2.1 Baumschule Meyer, Inhaberin: S. Franke hält, sich an abgegebene Angebote vier Wochen gebunden, ausgenommen sind Rohstoffe und Materialpreise, die extremen Schwankungen unterliegen, auf deren Entwicklung die Baumschule Meyer, Inhaberin: S. Franke, keinen Einfluss ausüben kann.
2.2 Mit der Bestellung von Waren und/oder Bau- und Dienstleistungen erklärt der Kunde verbindlich, diese erwerben zu wollen. Die Baumschule Meyer, Inhaberin: S. Franke ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei der Baumschule Meyer, Inhaberin: S. Franke, anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich, mündlich oder durch Beginn der Dienstleistungen erklärt werden.
2.3 Bestellt der Verbraucher die Ware und/oder Dienstleistungen auf elektronischem Wege, wird die Baumschule Meyer, Inhaberin: S. Franke, den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme dar, kann jedoch mit der Annahmeerklärung verbunden sein.
2.4 Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer der Baumschule Meyer, Inhaberin: S. Franke. Im Falle von Verzögerungen bzw. Nichtverfügbarkeit informiert die Baumschule Meyer, Inhaber: S. Franke, den Kunden umgehend.
- 3 Preise, Zahlungen- und Eigentumsbedingungen
3.1 Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware und/oder Dienstleistungen binnen einer Frist von sieben Tagen ab Rechnungsdatum die Rechnungssumme ohne Abzug zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Näheres wie Skonto etc. wird auf der Rechnung gesondert angegeben.
3.2 Die Baumschule Meyer, Inhaberin: S. Franke, behält sich vor, Abschlagszahlungen nach Baufortschritten zu verlangen. Werden diese nicht verlangt, bleiben bis zur Begleichung der Material-, bzw. Zwischen- oder Schlussrechnung, sämtliche durch die Baumschule Meyer, Inhaberin: S. Franke, gelieferten Materialien im Besitz der Baumschule Meyer, Inhaberin: S. Franke. Ebenso bleiben sämtliche durch die Baumschule Meyer, Inhaberin: S. Franke, entsorgten Materialien bis zur Begleichung der Zwischen- bzw. Schlussrechnung im Besitz des Auftraggebers.
3.3 Liegen zwischen Vertragsabschluss und Annahme der Leistung bzw. des in sich abgeschlossenen Teils der Leistung nicht mehr als zwei Monate, dann gilt der im Angebot ausgewiesene Mehrwertsteuersatz. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Annahme der Leistung bzw. des in sich abgeschlossenen Teils der Leistung mehr als vier Monate und hat sich der Mehrwertsteuersatz geändert, dann wird der zum Zeitpunkt der Abnahme der Leistung gültige Mehrwertsteuersatz berechnet .Abweichend davon wird bei Dauerschuldverhältnissen (z.B. bei längerfristigen Pflegeverträgen) immer der zum Zeitpunkt der Annahme der einzelnen Teilleistung gültige gesetzliche Mehrwertsteuersatz berechnet.
3.4 Der Verbraucher hat nur dann das Recht zur Aufrechnung, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch die Baumschule Meyer, Inhaberin: S. Franke, anerkannt wurden.
3.5 Tritt in den Vermögensverhältnissen der Kunden der Baumschule Meyer, Inhaberin: S. Franke, eine wesentliche Verschlechterung ein, so ist die Baumschule Meyer, Inhaberin: S. Franke, berechtigt, die Erbringung der vertragsmäßigen Leistungen von der Vorauszahlung der vereinbarten Vergütung oder einer entsprechenden Sicherheitsleistung, abhängig zu machen. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist bei Untätigkeitbleiben der Kunden der Baumschule Meyer, Inhaberin: S. Franke, ist die Baumschule Meyer, Inhaberin: S. Franke, berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten und Schadensersatz zu verlangen.
3.6 Soweit nicht anders vereinbart, werden angefangene, nicht vollständige Arbeitsstunden mit dem der Tätigkeit entsprechenden halben Stundensatz berechnet.
3.7 An- und Abfahrten sind grundsätzlich kostenpflichtig. Bei Fahrten zu einer reinen Auslieferung von Pflanzen, im Radius bis zu einer Entfernung von 15 Kilometern, wird eine Pauschale in Höhe von 30,00 EUR zzgl. 19% Mwst. berechnet. Innerhalb einer Entfernung von 16 bis zu 30 Kilometern, erhebt die Baumschule Meyer, Inhaberin: S. Franke, eine Kostenpauschale in Höhe von 45 EUR, zzgl. 19% Mwst. Ausgehend bei der Berechnung der zu fahrenden Kilometern, ist der Standort der Fa. Baumschule Meyer, Inhaberin: S. Franke, 38124 Braunschweig, Salzdahlumer Weg 33. Geht die Fahrt über eine Entfernung von 30 Kilometer hinaus, wird nach Zeitaufwand berechnet. Bei Fahrten zum Kunden, im Rahmen einer beauftragten Dienstleistung, gilt folgendes: Bei der Berechnung der Fahrtkosten gilt die Fahrzeit zum Einsatzort/Kunden, als auch die Rückfahrt und das Be- und Entladen, als Arbeitszeit.
3.8 Eine Garantie für das Anwachsen der Pflanzen wird nicht übernommen. Verlangt der Kunde ausdrücklich eine Anwachsgarantie, so bedarf es dafür einer gesonderten Vereinbarung über eine 2-jährige Anwachs- u. Fertigstellungspflege zwischen der Baumschule Meyer, Inhaberin: S. Franke und dem Kunden. Darin werden die Einzelheiten einer solchen Garantie geregelt. Hierfür ist ein gesonderter Betrag in Rechnung zu stellen.
3.9 Für Baustoffe, Bauteile, Pflanzen und Saatgut die vom Auftraggeber geliefert werden, wird von der Baumschule Meyer, Inhaberin: S. Franke, keine Gewährleistung/Garantie übernommen. Dies gilt auch für Schäden, die aus Erdarbeiten anderer Auftragsnehmer herrühren.
Stand August 2018